Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MANFRED HAU CONSULTING
- WIRTSCHAFTSKANZLEI -
§ 1 Allgemeines
MANFRED HAU CONSULTING ist unabhängiger Dienstleister in der Rechtsform einer Einzelhandelsgesellschaft (im Folgenden MHC genannt). MHC ist als Dienstleister in den Geschäftsbereichen Allgemeine Wirtschafts-, Unternehmens und Immobilienberatung tätig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich MHC im Bedarfsfall einem Netzwerk von professionellen Partnerunternehmen. Im Versicherungs-, Immobilien- und Kapitalanlagerecht kooperiert MHC mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.
§ 2 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeauftragungen zwischen MHC und den Mandanten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) sowie sonstigen Aufträgen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand und Umfang des Auftrages sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel. MHC ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Hilfspersonen und Subunternehmer einzuschalten. MHC kann daneben für einzelne Geschäftsbereiche Sonderbedingungen verwenden, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten. Sie werden bei der Erteilung eines Auftrages mit dem Auftraggeber vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auf den Auftrag keine Anwendung und ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn MHC ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Durch die Nutzung der MHC-Internetseiten, des Angebotes sowie der schriftlichen Beratung von MHC, gelten nachstehende Bedingungen als verbindlich vereinbart.
§ 3 Rechtsstellung
MHC besitzt als Finanz-, Immobilien- und Versicherungsmakler sämtliche Genehmigungen, um Auftraggebern Finanzierungen, Immobilien, Versicherungen und Finanzanlagen zu vermitteln.
§ 4 Leistungen
Die dem Auftraggeber von MHC geschuldete Leistung wird für jeden Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart. MHC verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsabschluss geltenden gesetzliche Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik, sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen. Bei Vertragserfüllung legt MHC die mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde. Besteht der Vertragsinhalt für MHC auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten MHC.
Zu den von MHC angebotenen Leistungen gehören insbesondere die Darstellung von unverbindlichen Konditionsauskünften von Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbietern sowie die Geschäftsbesorgung zur Erteilung von Rat und Auskünften durch Rechtsanwälte in Rechtssachen im Versicherungs-, Immobilien- und Kapital-anlagerecht. Dabei wird dem Auftraggeber auf Grundlage seiner Anfrage ein unabhängiger Überblick über verschiedene Finanzdienstleistungs- und Versicherungsprodukte durch Übermittlung von Konditions- und Tarifinformationen unterschiedlicher Anbieter ermöglicht. Darüber hinaus erhält der Auftraggeber auf Anfrage, als Vorleistung eines anstehenden Geschäftsabschluss, kostenfrei das Ergebnis der Ersteinschätzung einer Rechtssache im Versicherungs-, Immobilien- und Kapitalanlagerecht durch kooperierte Rechtsanwälte.
§ 5 Allgemeiner Leistungsumfang
Die Dienstleistungen von MHC beziehen sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie umfassen keine rechts- und steuerlichen Beratungen. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung. MHC weist ausdrücklich darauf hin, dass MHC erfolgsabhängig tätig ist und im Bedarfsfall auf Honorarbasis arbeiten kann. MHC ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter sowie Daten verarbeitender Unternehmen zu bedienen.
§ 6 Angebote und Vertrag
Dargestellte Angebote der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbieter sowie die von Rechtsdienstleistern sind freibleibend und unverbindlich, bis von den jeweiligen Anbietern eine verbindliche Antragsannahme erfolgt.
Ein möglicher Finanzdienstleistungs- bzw. Versicherungsvertrag bzw. Rechtsdienstleistungsvertrag kommt aus-schließlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungs-unternehmen bzw. Rechtsdienstleister zustande. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Vertrages mit einem Anbieter kann von MHC nicht garantiert und nicht beeinflusst werden.
Hierüber entscheidet im Einzelfall allein das jeweilige Finanz-dienstleistungs- und/oder Versicherungsunternehmen bzw. der Rechtsdienstleister.
Gegenstand und Umfang der einzelnen Leistungen der Anbieter ergeben sich aus den jeweiligen Leistungs- und/oder Produktbeschreibungen und den jeweils gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbieter bzw. des Rechtsdienstleisters.
Wurden durch den Auftraggeber bei dem Ausfüllen des Web-Formulars über die Dienste von MHC oder sonst wie vor oder bei Antragsstellung vorsätzlich unwahre oder falsche Angaben gemacht, ist der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbieter bzw. der Rechtsdienstleister von jeglicher Leistungspflicht frei, kann die Annahme des Vertragsangebots ablehnen und ist zur Aufhebung und/oder Anfechtung des bereits geschlossenen Vertrages berechtigt.
§ 7 Pflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen einer Anfrage oder eines Angebotes erforderlichen Angaben und Daten vollständig und ordnungsgemäß einzugeben und zu übermitteln.
Für eigene Analysen und individuell erstellte Finanzierungs- und Deckungskonzepte nimmt MHC Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung von MHC für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
MHC haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. MHC übernimmt keine Haftung für das Handeln der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbieter sowie von Rechtsdienstleistern die für Auftraggeber tätig werden können. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet MHC nicht.
§ 9 Datenschutz
10. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers
MHC ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Auftraggebers im Rahmen der Beauftragung mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
11. Unterrichtung des Auftraggeber per Fax
Soweit der Auftraggeber MHC einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass MHC ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax auftragsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MHC darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
12. Unterrichtung Auftraggeber per E-Mail
Soweit der Auftraggeber MHC eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass MHC ihm ohne Einschränkungen per E-Mail auftragsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 11 entsprechend. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der MHC mit.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung von MHC nach der jeweils gültigen Honorartabelle für den jeweiligen Geschäftsbereich. Sie wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. MHC ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten wie Inkasso-, Mahn- und Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderung zu banküblichen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzugs zu berechnen. Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages hat MHC Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung des im Einzelvertrag vereinbarten Honorars bei Vertragserfüllung.
§ 14 Vergütung bei Immobiliendarlehen
MHC ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Darlehens schuldet der Auftraggeber MHC kein Entgelt. MHC erhält von dem in Aussicht genommenen Darlehensgeber bei erfolgreicher Vermittlung ein Leistungsentgelt. Das bedeutet, dass mit Bezahlung der Darlehensraten und/oder gegebenenfalls anfallender Gebühren an den Darlehensgeber auch die Dienstleistung von MHC abgegolten ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das gesamte Vertragsverhältnis einbezogene Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder (beispielsweise durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Regelung an die nächste kommende wirksame Bedeutung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und MHC, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand Bitburg vereinbart.
54634 Bitburg, Mai 2023